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Anwalt Aerztepfusch Beinamputation Schweinfurt
- ÄRZTEPFUSCH - SIND DEN MEDIZINERN IHRE PATIENTEN VÖLLIG EGAL?
- BEIN-AB-MÄDCHEN BEKOMMT 200.000 EURO
- KÖNNEN 200 000 € EIN BEIN ERSETZEN?
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- ÄRZTEPFUSCH? FRANCESCA (13) VERLOR NACH BLINDDARM-OP IHR BEIN
Viel Spaß vom 23.09.2009 - Ärztepfusch - Sind den Medizinern ihre Patienten völlig egal?
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Francesca (16) verlor ein Bein – nach einer Blinddarm-OP! |
Bildzeitung vom 14.09.2009 - Ärzte-Pfusch! Bein-ab-Mädchen bekommt 200.000 Euro
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Herne – Die Schlammschlacht vor Gericht ist vorerst vorbei. Das Bein-ab-Mädchen bekommt 200.000 Euro Schmerzensgeld! |
Freizeitrevue vom 25.02.2009 - "Warum ist mein amputiertes Bein nur 75.000 Euro wert?"
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Nach Fehler bei Blinddarm-OP – „Warum ist mein amputiertes Bein nur 75.000 € wert?“ |
Kölner Express vom 12.12.2008 - Können 200 000 € ein Bein ersetzen?
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Können 200 000 ein Bein ersetzen? |
Berliner Kurier vom 12.12.2008 - Arme Unglückliche Francesca (14)
Nach Blinddarm-OP Bein amputiert Schülerin bekommt 200 000 Euro wegen Ärzte-Pfusch
Herne. Albtraum Ärztepfusch: Es war nur eine Routine-Operation, doch sie veränderte das Leben von Francesca (14) völlig. Dem Mädchen aus Herne sollte nur der Blinddarm entfernt werden, doch als sie nach der Operation erwachte, fehlte ihr ein Bein.
"Ich hab da nur geguckt, unter die Decke, wie sie es mir dann gesagt hatten. Dann guck ich noch einmal richtig und habe gesehen, dass da nichts mehr ist", erinnert sich die Schülerin. "Ich habe gefühlt, ob es noch da ist, aber es ist nicht mehr da gewesen und da habe ich nur noch geschrien."
Der erste Schock ist gewichen, doch so unbeschwert wie früher wird sie nie wieder sein. Als sie jetzt zum Prozess kam, lief sie auf Krücken, musste von ihrer Mutter gestützt werden. Francesca trägt rechts eine Prothese. Auch das linke Bein ist entstellt.
Vor einem Jahr hatte Francesca der Blinddarm entfernt werden müssen. Eine Routine-Operation - doch die Ärzte verletzten die Beinschlagader des Mädchens. Francesca bekam eine Blutvergiftung, musste ins künstliche Koma versetzt werden. Ihr Bein konnten die Ärzte nicht mehr retten.
Während des Prozesses versuchte Francesca vergeblich, stark zu sein - immer wieder weinte sie. Die Richter sprachen ihr 200 000 Euro Schmerzensgeld zu. Einen Teil davon will Francesca später benutzen, um ihren Führerschein zu bezahlen - doch ihr altes, normales Leben bekommt sie dadurch dennoch nicht zurück.
Bild-Zeitung vom 11.12.2008 - Pfusch-Ärzte machten mich zum Krüppel
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PFUSCH-ÄRZTE MACHTEN MICH ZUM KRÜPPEL
Können 200.000 Euro Schmerzensgeld ihr Leid lindern?
Bochum/Herne Das Bein-ab-Mädchen ist dabei, einen großen Erfolg vor Gericht zu erkämpfen. Einen Sieg, der vielen Ärztepfusch-Opfern Mut macht. Aber können 200.000 Euro dieses Leid lindern? Francescas (14) rechtes Bein musste im September 2007 amputiert werden – nach einer verkorksten Bilddarm-OP. Was mit Bauchschmerzen begann, entwickelte sich zu einer Tragödie. Die Ärzte hatten bei einem Routineeingriff offenbar eine Schlagader zerfetzt (BILD berichtete). Es gab keine Rettung mehr, das Bein musste abgesägt werden. Danach wurde sie noch 36 Mal operiert. Ihr linkes Bein musste gespalten werden, um es erhalten zu können. Ein Alptraum für die talentierte Basketballspielerin! Francesca zu BILD: „Als ich nach der OP unter die Bettdecke guckte, um nach dem Bein zu sehen, habe ich nur noch geschrien.“ Sie klagte gegen das Herner Krankenhaus, in dem das Drama passierte, forderte 300.000 EURO Schmerzensgeld. Gestern wurde der Fall vor der 6. Zivilkammer des Bochumer Landgerichts verhandelt. Und Francesca kämpft mit Erfolg um Gerechtigkeit. Der Vorsitzende Richter: „ Wir finden 300.000 EURO zu viel, schlagen einen Vergleich bei 200.000 EURO vor, wissen aber auch, dass das Geld ihren Schaden nie wieder gut machen kann.“ Patienten-Anwalt Stefan Hermann (42, Marl): „Wir sind mit der Summe sehr zufrieden. Das ist für deutsche Verhältnisse sehr hoch.“ Die Streitparteien haben jetzt bis zum 7. Januar Zeit, diese Lösung endgültig zu akzeptieren. |
WAZ vom Donnerstag, 11.12.2008 - Mädchen verlor Bein nach Blinddarm-Operation
Ärztepfusch: Bei Operation Hauptschlagader durchtrennt. Streit um Schmerzensgeld für 14-Jährige
Herne. Bis zu jenem Tag im September letzten Jahres war das Leben der 13-Jährigen so unbeschwert, wie das in diesem Alter noch ist: Mal hoch mal tief.
An jenem Tag im September kam das Mädchen aber mit undefinierbaren Bauchschmerzen ins evangelische Krankenhaus Herne/Castrop-Rauxel; dort diagnostizierten Ärzte eine Blinddarmentzündung, es wurde sofort operiert.
Heute, ein gutes Jahr später, ist nichts mehr, wie es war. Die Hernerin hat während der Routineoperation ihr halbes rechtes Bein verloren, weil bei der OP versehentlich die Hauptschlagader durchtrennt worden ist, die auch für die Durchblutung der Beine sorgt. Das linke Bein konnten die Ärzte retten, aber dazu musste es förmlich gespalten werden, um die Blutgefäße offen und unter Kontrolle zu haben. Das rechte Bein wurde oberhalb des Kniegelenks amputiert.
Dass bei der Operation gepfuscht wurde, ist bei allen Parteien unstrittig. Zumindest wurde dies gestern vor dem Landgericht in Bochum nicht bestritten. Hier ging es vor der zweiten Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Oligmüller um die Schmerzensgeldforderung der 14-Jährigen gegen das Krankenhaus. Bereits gezahlt wurden 75.000 Euro, zu wenig, so Anwalt Hermann.
Seit dem Sommer humpelt die 14-Jährige auf einer Übergangsprothese und einer Krücke. Auch das linke Bein mit einer riesigen Narbe ist zweifelsohne nicht nur durch die Kontrolloperation in Mitleidenschaft gezogen – es muss jetzt das ganze Gewicht der Schülerin auffangen.
36 Operationen hat das Mädchen seither hinter sich, Operationen in deren Folge auch Infektionen aufgetreten sind, die Nieren nicht mehr so arbeiten, wie sie sollen – von den psychischen Folgen ganz abgesehen. Manchmal vergäße sie kurzzeitig, dass ihr ein halbes Bein fehle, erzählt sie in einer Verhandlungspause, aber dieser Glückszustand halte nicht lange an.
Die Kammer für Arzthaftungssachen ließ gestern durchblicken, dass sie in diesem Fall sogar über eine lebenslange Rente für die 14-Jährige nachdächte. Sie rieten dem Krankenhaus dringend zu einer gütlichen Schmerzensgeldregelung von 200.000 Euro. Das will das Krankenhaus jetzt mit seinen Gremien überdenken.
Waltroper Zeitung vom 11.12.2008 - 200 000 Euro nach OP-Fehler
200 000 Euro nach OP-Fehler
Bochum. (Inw) Einer 13-jährigen Schülerin, die nach einer Blinddarm-Operation ein Bein verloren hat, sind vom Landgericht Bochum 200 000 Euro zuerkannt worden. Bei der Operation hatten die Ärzte die Bauchhauptschlagader getroffen. In der Folge wurde das Bein nicht richtig durchblutet und abgenommen. Das evangelische Krankenahus Herne hatte bereits 75 000 Euro gezahlt. Jetzt einigten sich die Parteien auf einen Vergleichsvorschlag, der die Zahlung weiterer 125 000 Euro beinhaltet.
Reha-Treff Magazin Ausgabe 4/08 - Die Schöne und das Biest
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Die Schöne und das Biest Franca Reinert (13) verliert ein Bein nach Blinddarmoperation Die Schöne – das ist Francesca, von Freunden kurz Franca genannt, vor ihrer Operation im Krankenhaus. Die Schöne – das ist auch die Aussicht, die sie als normales Mädchen hatte – vor dieser fatalen Blinddarmoperation. Das Biest? Das ist ebenfalls Francesca – nachdem sie sich aus Frust 50 Kilos angefuttert hatte, nachdem für sie eine Welt zusammen gebrochen war und nachdem ihr klar wurde, dass ein verloren gegangenes Bein tatsächlich nicht mehr nachwächst: „Ich bin nicht mehr die nette Franca von früher, ich bin jetzt teilweise richtig zickig geworden.“ sagt sie über sich selbst. Ihre Mutter Michaela Siegmonzek drückt es anders aus: „Ich habe eine Tochter in das Krankenhaus gebracht und ein Monster zurück bekommen.“ Nicht nur fürs Protokoll: Die beiden sind auch noch jetzt ein Herz und eine Seele – oder vielleicht: gerade jetzt. Denn der raue Ton begleitet eine unglaublich herzliche und kumpelhafte Atmosphäre, wie sie im Ruhrgebiet typisch ist. „Das Biest“ ist aber auch das Krankenhaus, das durch unzureichendes Notfallmanagement Francas Beinamputation nicht verhinderte. Die Amputation war Folge einer verpfuschten und – wie sich später herausstellte – wahrscheinlich obendrein überflüssigen Blinddarmoperation. Jetzt hat sich der Marler Arzthaftungsexperte, Patientenanwalt Stefan Hermann, der Sache angenommen und auch schon einen ersten Teilbetrag in Höhe von 75.000,- € für France erkämpft. „Noch lange nicht genug“, wie er meint. An einem Mittwoch im September 2007, zwei Tage nach ihrem 13. Geburtstag, wird Franca mit Verdacht auf Blinddarmentzündungen in das evangelische Krankenhaus Wanne-Eickel eingeliefert. Um 15:00 Uhr beginnt die Operation. Der Blinddarm soll durch eine „Schlüsselloch-Operation“ entfernt werden. Hierbei werden die Instrumente durch einen kleinen Schnitt im Bauchnabel in die Bauchhöhle eingeführt, eine Narbe bleibt danach für gewöhnlich nicht zurück. Offenbar unterläuft dem Operateur jedoch ein Missgeschick und er verletzt Francas Bauchschlagader – damit nimmt das Unheil seinen Lauf. Im Krankenhaus, welches zu einem Krankenhausverbund in Herne zählt, ist nämlich kein Gefäßchirurg anwesend. Er muss erst herbei gerufen werden. Franca verliert literweise Blut – der Kampf um ihr Leben dauert zunächst sechs Stunden bis etwa 21:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt verfügt Franca zwar noch über beide Beine, diese sind allerdings erheblich unterversorgt und Franca schwebt wegen des Blutverlustes und des Leichengiftes, welches sich langsam in ihrem Körper ausbreitet, in akuter Lebensgefahr. Die Ärzte versetzen sie in ein künstliches Koma, transportieren sie in ein benachbartes Krankenhaus und müssen zwei Stunden später um etwa 23:00 Uhr die Beine operieren: Das rechte Bein muss im Oberschenkel abgenommen werden, Francas Mutter muss der Amputation zustimmen: „Die Entscheidung, jemandem, den man sehr lieb hat, ein Bein abnehmen zu lassen, ist schon eine harte Sache. Wir mussten aber so entscheiden, sonst wäre Francesca gestorben. In dem Moment, da bin ich ganz ehrlich, da wollte ich den Arzt umbringen.“ Das linke Bein kann nach der Fascienspaltung gerettet werden. Herbei werden Minderung des zerstörerischen Innendrucks der Adern die Muskeln um die großen Adern aufgetrennt. Der Preis für die Erhaltung des linken Beins ist hoch: ein nicht mehr voll funktionsfähiger Peronaeus-Nerv (und damit ein teilgelähmter Fuß) sowie riesige Narben – auch deshalb besonders bedauerlich, weil Franca nach der Operation ja eigentlich kein sichtbaren Narben zurückbehalten wollte. Das künstliche Koma wird sieben Tage aufrechterhalten, danach darf Franca wieder die Augen öffnen. „Dann bin ich auf einmal auf der Intensivstation in Herne wach geworden, hab unter meine Decke geguckt, sah das Bein nicht mehr – und habe geschrieen wie am Spieß!“ Zu den Gedanken, die ihr durch den Kopf schießen, gehören „Wozu soll ich denn jetzt noch leben? Wieso haben sie mich nicht im Koma gelassen?“ Und sie denkt auch daran, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Zu diesem Zeitpunkt hat Michaela Siegmonzek bereits Kontakt zum Patientenanwalt Hermann (42, Marl) aufgenommen, einem Fachanwalt für Medizinrecht. Hermann hat sich spezialisiert auf die Vertretung der Rechte von Menschen, welche durch Ärztefehler zu Schaden gekommen sind (weitere Informationen unter www.PATIENTundANWALT.de). Seiner Meinung nach ist Francas Fall besonders schwerwiegend: „Francesca ist noch sehr jung, ihr Leidensweg wird noch sehr lange sein.“ Der Rechtsstreit hat begonnen, aber er wird noch lange dauern. Er wurde bisher jedoch mit einem Teilerfolg ausgefochten, da die Versicherung des Krankenhauses finanzielle Vorableistungen erbringen musste. „Wir sind Herrn Hermann sehr dankbar. Er hat schnell und kompromisslos eine Teilzahlung durchgesetzt. Außerdem hat er das Gericht überzeugt, dass dies Zahlung bei weitem nicht ausreicht um Francas Schaden auszugleichen“. Im Dezember 2008 wird das Gericht entscheiden. Für das Schmerzensgeld geht es allein um 300.000,- €. Danach werden weitere Kosten verhandelt. Die bislang erhaltene Teilzahlung war für den Umzug aus der dritten Etage des Mehrfamilienhauses ohne Aufzug, in welchem Franca vor der Amputation lebte, auch bitter nötig. Nun lebt sie im ersten Obergeschoss eines anderen Mehrfamilienhauses und kann sich aussuchen, ob sie Treppe läuft oder den Aufzug benutzt. Aber das sind Oberflächlichkeiten. Die Amputation hat Franca völlig aus der Bahn geworfen, sie hat in den ersten Monaten nach der Operation größte Mühe, mit der Situation zurechtzukommen und sich neu zu akzeptieren. Die Perspektivlosigkeit wird in einem Wechselbad aus Resignation und Gereiztheit sowie in Fress-Attacken ausgelebt, Franca nimmt 50 kg zu. Der Rollstuhl wird zunächst ihr bester Freund, zugleich aber auch ihr hinterlistigster Feind. Einerseits ermöglicht ihr der Rollstuhl Beweglichkeit innerhalb und außerhalb des Hauses, andererseits setzt sie noch schneller Pfunde an und schleichend, aber nachhaltig verschlechtert sich ihre Beweglichkeit. In der Orthopädischen Klinik Münster soll schließlich eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden, in welcher Franca abnehmen und den Umgang mit einer Beinprothese lernen soll. Für Franca ist es der blanke Horror, schon wieder in ein Krankenhaus zu gehen und sie verweigert über langee Zeit die Mitwirkung an der Therapie. „Sie hat Physiotherapeuten und auch Pflegepersonal angeschrieen, man solle sie in Ruhe lassen. Es könne sich ja doch keiner mit zwei Beinen in ihre Situation hineinversetzen“, berichtet Birgit Karst, leitende Physiotherapeutin der Orthopädischen Klinik Münster. Sie vermutet, dass ein selbst amputierter Gehtrainer Franca besser helfen kann, den Umgang mit der Prothese zu erlernen. Im März 2008 schaltet sie Gehtrainer Michael Kramer ein mit der Bitte um Fortführung des Trainings, wenn Franca ihren stationären Aufenthalt beendet hat. Kramer übernimmt das Gehtraining Ende April 2008 in Form einer individuellen Betreuung an Francas Wohnort. Weil beide durch eine Beinamputation Leidensgenossen sind, fasst Franca bald Vertrauen in die Tätigkeit des neuen Gehtrainers und schöpft Mut: „Ich konnte es anfangs gar nicht glauben, dass ein Beinamputierter nur mit Prothese aufrecht und ohne Krücken gehen kann“, erzählt sie später. Auch in der Familie und der befreundeten Nachbarschaft macht die Kunde eines normal lebenden Menschen mit Beinprothese die Runde. Eine Perspektive vom normalen Lebern mit normaler Arbeit und normaler Familie entsteht und entspannt die Situation. Kramer sorgt dafür, dass Franca zur Probe mit dem elektronischen Beinprothesensystem C-LEG versorgt wird und unterrichtet sie im Gebrauch. Schnell stellt sich heraus, dass Franca keinesfalls ein hoffnungsloser Fall ist und sie kann schon bald nur mit einem Handstock bewaffnet Treppen und Schrägen hinab gehen. Lammfromm ist Franca deswegen allerdings nicht geworden: „Natürlich verweigert sie ab und zu die Zusammenarbeit. Das darf sie auch, schließlich ist sie in der Pubertät und ihre Situation ist noch immer nicht gerade entspannt. Aber so, wie sie sich einerseits extrem verweigert, hängt sie sich zu anderen Zeiten auch extrem in ihre Übungen hinein.“ Dazu Rechtsanwalt Hermann: „Ich vertrete viele geschädigte Patienten, die ein Bein verloren haben. In diesen Fällen bemühe ich mich neben der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld auch mit meinen Kontakten zu Einrichtungen und Organisationen zu helfen, damit diese Menschen wieder ins Leben zurück finden. Was ein notwendiges Gehtraining anbelangt, freue ich mich, mit Herrn Kramer einen äußerst kompetenten Trainer empfehlen zu können. Die Erfolge, die er mit Franca erzielt bestätigen, dass er die richtige Wahl war.“ Francas Leben hat durch einen Behandlungsfehler eine dramatische Wende erfahren, sie muss viel zu früh realisieren, dass Äußerlichkeiten und Schönheit vergängliche Werte darstellen. Vielleicht gelingt es ihr aus dieser scherzhaften Erfahrung, den Schluss zu ziehen, dass es lohnenswert sein kann, seine Aufmerksamkeit verstärkt beständigeren Werten dieses Lebens zu widmen. An Hilfe soll es nicht mangeln. |
ZUHAUSE IN DORTMUND, 2. JUNI 2008 - BEINAMPUTATION NACH BLINDDARM-OP
Bild-Zeitung vom 26.05.2008 -Beinamputation nach Blinddarm-OP-
WAZ von Donnerstag, den 20.03.2008 – Beinamputation nach Blinddarm-OP
BLINDDARM ENTZÜNDET – BEIN AMPUTIERT
Herner Krankenhaus nahm 13-Jähriger das Bein ab. Ihr Rechtsanwalt aus Marl fordert nun 200 000 Euro Schmerzensgeld. Versicherung hat bereits 50 000 Euro ausgezahlt.
Marl. Im September 2007, drei Tage nach ihrem 13. Geburtstag, meldete sich das Mädchen in einer Herner Praxis mit Unterleibsschmerzen. Der Verdacht auf Blinddarmentzündung wurde im Herner Krankenhaus bestätigt. Ein Routineeingriff.
Als die Mutter nach Stunden erfuhr, dass ihre Tochter immer noch operiert wurde, ahnte sie, dass etwas passiert sein musste. Der Chirurg sprach von einer Bauchader, die verletzt sein sollte, die Tochter müsse 24 Stunden im künstlichen Koma liegen bleiben, dann wolle man entscheiden. Nachts gegen 2:30 Uhr habe sie dann erfahren, dass das Bein „gespalten“ werden müsse.
„Es blieb ihr nichts anderes übrig, als in den ganzen Eingriff einzuwilligen“, fasst Rechtsanwalt Stefan Hermann zusammen. Am nächsten Tag wurde ihr in einem anderen Herner Krankenhaus das Bein bis zur Hüfte amputiert, „um ihr das Leben zu retten – dann lag sie für eine Woche im Koma.
Dem ersten Krankenhaus wirft der Marler Fachanwalt für Medizinrecht vor, die Behandlung habe „letztendlich nicht dem fachärztlichen Standard“ entsprochen. Offenbar ist etwas an den Vorwürfen, denn die Versicherung hat bereits 50 000 Euro auf die Schmerzensgeldansprüche geleistet. Das behandelnde Krankenhaus hat aber bislang überhaupt nicht reagiert, so Hermann.
Die 13-Jährige leidet derweil: Es kam bereits zu Nierenversagen, eine Psychologin ist eingeschaltet, der Schulalltag ist noch nicht geregelt. Eine monatliche Rente von 300 Euro soll die erheblichen Beeinträchtigungen in der Zukunft finanziell abfedern.
Frau von Heute Nr. 52/01 vom 21. Dezember 2007 – Beinamputation nach Blinddarm-OP
Bild-Zeitung NRW vom 26. November 2007 – Beinamputation IV
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NACH PFUSCH-OP VERLOR DAS MÄDCHEN EIN BEIN |
NRZ vom 22. Oktober 2007 – Beinamputation IV
TRAGÖDIE AUF DEM OP-TISCH
Krankenhaus. 13-Jähriger musste nach einer Blinddarm-Operation ein Bein amputiert werden.
Herne - Eigentlich ist es ein Routineeingriff, doch für die 13-jährige Schülerin Francesca aus Herne endete eine Blinddarmoperation am 12. September mit einer Tragödie. In einer Notoperation mussten ihr die Ärzte das rechte Bein amputieren. Jetzt fordert der Anwalt der Familie vom Krankenhaus 200 000 Euro Schmerzensgeld.
Mit starken Bauchschmerzen war Francesca im September ins Evangelische Krankenhaus Wanne gebracht worden. Die Operation wurde endoskopisch vorgenommen. Dabei, so der Vorwurf des Anwalts, haben die Ärzte die Bauchschlagader des Mädchens verletzt. Auch das hätte noch nicht unbedingt solch dramatische Folgen gehabt, wenn ein Gefäßchirurg greifbar gewesen wäre. Den aber gab es nur in der kooperierenden Nachbarklinik in Herne. Als Francesca dort ankam war es zu spät.
Intensivstation. Lebensgefahr.
Die Ärzte konnten das Schlimmste verhindern, mussten aber das rechte Bein amputieren Durch einen massiven Eingriff gelang es, das linke Bein zu retten. Anwalt Stefan Hermann (41) sieht hier einen der Fehler, die gemacht wurden. „Die Operation hätte dort stattfinden müssen, wo man auf eine solche Not-Situation vorbereitet ist. Außerdem wurden die Eltern nicht ausreichend auf die Gefahren aufmerksam gemacht.“
Als Schmerzensgeld hält Hermann 200 000 Euro für gerechtfertigt. „Es gibt Entscheidungen, dass für den Verlust eines Beines 100 000 Euro angemessen seien. Hier aber geht es doch schließlich um ein 13-jähriges Mädchen, das nun das ganze Leben mit den Folgen fertig werden muss.“ Im Evangelischen Krankenhaus Herne, so Betriebschef Werner Karnik, seien alle, die mit Francesca zu tun hätten, „tief betroffen“ von dem Fall. „Wir versuchen zu helfen wo wir können. Mit Therapeuten zum Beispiel.“
Gestern war einer der besseren Tage für Francesca, sagt die Familie am Telefon. Die Schülerin konnte zum ersten Mal auf ihrem Bein stehen. Jetzt kann endlich eine Prothese angepasst werden.













